Deutschland: 17jähriger getötet – und der Täter kommt frei: „Wenn man solch ein Urteil hört, verliert man das Vertrauen in den Staat“

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Arthur Leven wird nur 17 Jahre alt. Dann trifft er auf den betrunkenen und hochagressiven Kerem B. Am Ende ist Arthur tot – ein Stich ins Herz läßt dem freundlichen, lebenslustigen Jungen keine Chance.

Dann der Schock: der Täter wird freigesprochen – Notwehrexzeß. Die JF sprach mit seinem Bruder. Was macht das mit einer Familie?

Daniel Leven wachte durch das Klingeln an seiner Wohnungstür auf. „Es war 5:30 Uhr am Morgen“, sagt der 21jährige rückblickend, um dann, als ob er zu sich selbst spricht und um sich noch einmal zu vergewissern, damit er nichts Falsches erzählt, die Frage laut zu stellen:

„Oder war es schon sechs Uhr? Ich weiß es nicht.“ Er stieg damals aus dem Bett, ging zur Tür und nahm den Hörer der Gegensprechanlage in die Hand. „Wer ist da?“, fragte er.

Vor dem Haus standen Rettungssanitäter. „Es tut uns sehr leid“, sagten die Männer, nachdem sie durch das Treppenhaus vor seiner Tür angelangt waren.

„Wir haben eine schlimme Nachricht für Sie.“ Das war am Morgen des 1. Juli 2023, einem Samstag. „Wir müssen Ihnen leider mitteilen, daß Ihr Bruder Arthur verstorben ist“, erinnert sich Daniel Leven an den Beginn des Gesprächs.

„Im ersten Moment habe ich das gar nicht glauben wollen. Mein kleiner Bruder tot? Dann weiß ich noch, daß ich mit den Sanitätern zu meiner Mutter gefahren bin.“ (Hass und Gewalt explodieren – in Schulen, Zügen, beim katholischen Jugendkarneval …)

„Meine Mutter war wie erstarrt, es war unfaßbar schlimm“

Die Fahrt von Speyer, dort wohnte Daniel, nach Germersheim dauert rund 15 Minuten. Daniel muß seiner Mutter die Nachricht überbringen. Die Sanitäter stehen den beiden Trauernden bei.(SAP-Mitbegründer: In Berlin wurden „Stadtteile von Arabern übernommen“ – Migrations-Eklat in geheimer Regierungsschalte)

„Sie blieben eine Stunde“, erinnert sich Daniel. „Meine Mutter war wie erstarrt, es war unfaßbar schlimm.“ Doch was war geschehen?

Der 17jährige Arthur war am Abend zuvor mit Freunden in Weingarten. Sie gingen zu einer privaten Feier der Oberstufe eines Gymnasiums, die Schüler feierten in einer Grillhütte. I

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rgendwann im Laufe des Abends ist plötzlich Kerem B. am Grillplatz. Arthur und der 20jährige Mann kennen sich nicht. Um Mitternacht herum gibt es plötzlich Streit zwischen den beiden. „Der Mann hat Arthur sogar in den Schwitzkasten genommen“, sagt Daniel. Noch können Arthurs Freunde dazwischen gehen.

Der Richter erläßt Haftbefehl

Kerem B. wird von seinen Freunden im Auto nach Hause gebracht. Doch als Arthur um 3 Uhr morgens die Party verläßt, soll er von Kerem B. auf einem Feldweg abgepaßt und erstochen worden sein.

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Arthur stirbt, der Messerstecher türmt. Ungefähr so viel weiß Daniel am Abend des 1. Juli. Noch am selben Tag kann die Polizei den mutmaßlichen Messerstecher festnehmen, in Lingenfeld, nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt.

Ein Richter erläßt gegen Kerem B. einen Haftbefehl. „In den ersten zwei Wochen mußte ich mich um alle rechtlichen Angelegenheiten kümmern“, sagt er der JUNGEN FREIHEIT.

„Ich mußte mit der Polizei sprechen, ein Beerdigungsinstitut beauftragen, mein Bruder war ja in Mainz in der Gerichtsmedizin, er mußte überführt werden. Dann mußte ich die Beerdigung organisieren.

Es kamen wahnsinnig viele Trauergäste, so 700 Menschen, vielleicht 1.000, schätze ich mal. Wir wohnen in einer Kleinstadt, das war ja ein Riesenthema. Aber ich hatte nur Augen für meine Mutter, sie nimmt das so mit, ich mußte stark sein.“

Währenddessen vernimmt die Polizei Zeugen, sichert Spuren.

  

Stich direkt in den Brustkorb

Für die Staatsanwaltschaft ergibt sich demnach folgendes Bild: Zwar hätten Freunde nach der ersten Auseinandersetzung Kerem B. nach Hause gefahren, der sei allerdings wieder mit seinem Auto zur Party zurückgefahren. Er gibt in seiner Vernehmung an, weil er sein Handy bei der ersten Schlägerei am Abend verloren habe.

Dort habe er im Fahrzeug gesessen und gewartet. Als Arthur gegen 3 Uhr morgens auf dem Heimweg war, kam er an dem Auto vorbei. Der habe mit seinem Handy ins Auto reingeleuchtet.

Daraufhin soll Kerem B. die Fahrzeugtür aufgestoßen und nach einem Messer, das im Auto war, gegriffen haben. Arthur sprang noch zurück, doch Kerem B. soll, so die Staatsanwaltschaft, voller Wut wegen des vorangegangenen Geschehens auf der Party aggressiv auf den 17jährigen zugegangen sein. Dann stach er auf Arthur ein.

Die eine tiefe Stichverletzung im Brustkorb ist tödlich, Arthur verblutet. Kerem B. gibt die Tat zu. Allerdings habe er in Notwehr zugestochen, sagt er aus.

Kerem B. schiebt alles auf den Alkohol

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Totschlags. Am 10. Januar 2024 beginnt der Prozeß vor dem Landgericht Landau. Und zum ersten Mal, hier im Saal 309, wird Arthur für alle, für die Richter, für die Zuschauer und für den Angeklagten, lebendig – durch die Schilderungen seiner Familie.

„Mein Bruder ist mit jedem klargekommen“, sagt Daniel Leven, der als Groß- und Außenhandelskaufmann arbeitet, der JF. „Ihm waren Freunde wichtig und er hatte viele Freunde.“

Daniels und Arthurs Mutter ist in Usbekistan geboren, sie zog nach Deutschland. Hier kamen ihre beiden Söhne zur Welt, sie gibt Deutschkurse und arbeitet in der Gastronomie, eine zierliche, blonde Frau.

Vor Gericht schildert sie ihren Sohn als einen „faszinierender Jungen, gutmütig, geliebt von seinen Freunden und er hatte eine große Ausstrahlung“, berichtet der SWR.

„Arthur hatte seine Realschule fertig und schon einen Ausbildungsvertrag als Industriemechaniker“, sagt Daniel Leven der JF. Allerdings führt der Verteidiger des Angeklagten aus, daß Arthur häufiger aggressiv gewesen sei. Arthurs Freunde sagen hingegen vor Gericht aus, sie hätten davon nichts mitbekommen.

Kerem B., der Angeklagte, gibt zwar vor Gericht den Messerstich zu, behauptet aber, daß der Alkohol, er habe mehrere Dosen Cola-Whiskey getrunken, schuld gewesen sei.

Der Richter sieht einen Notwehrexzeß und läßt den Täter laufen

„Für meine Mutter war es wahnsinnig anstrengend, acht Stunden dort zu sitzen, zuzuhören und dabei werden Themen thematisiert, die so total irrelevant sind, es war wirklich schwer.

Auch für mich war es eine schlimme Zeit“, sagt Daniel Leven der JF. „Als ich aussagen mußte, hat der Angeklagte formell sich bei mir entschuldigt.

Es hieß auch, er hätte meiner Mutter und mir einen Brief geschrieben, wir haben den nie bekommen. Und mir ist es auch egal, ob es ihm leidtut – er hat es getan.“

Kerem B.s zwei Verteidiger fordern Freispruch mit der Begründung, ihr Mandant habe das Messer benutzen müssen, um den Kampf sicher zu beenden.

Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Sechs Wochen Prozeßdauer, zehn Verhandlungstermine, 45 Zeugen und drei Sachverständige listet die Zeitung Rheinpfalz auf.

Dann das Urteil: Die Große Jugendkammer geht von einem „intensiven Notwehrexzeß“ aus, weil der Angeklagte Angst vor weiteren Schlägen gehabt habe, und spricht ihn frei.

Kerem B. bekommt Haftentschädigung

Darüber hinaus bekommt Kerem B. für die Zeit in der U-Haft eine Haftentschädigung. „Man fühlt sich so machtlos“, sagt Daniel Leven rückblickend.

„Wenn man solch ein Urteil hört, verliert man das Vertrauen in den Staat.“ Daniel Leven ist wieder zu seiner Mutter gezogen, er macht sich große Sorgen um sie. „Abends geht es ihr besonders schlecht.

Meine Mutter kann Arthurs Tod immer noch nicht begreifen.“ Doch die beiden haben ihren Kampf um Gerechtigkeit immer noch nicht aufgegeben: „Wir haben den Anwalt gewechselt, der wird Revision einlegen.“

Auch die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel einlegen.

Quellen: PublicDomain/jungefreiheit.de/ am 11.03.2024

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7 comments on “Deutschland: 17jähriger getötet – und der Täter kommt frei: „Wenn man solch ein Urteil hört, verliert man das Vertrauen in den Staat“

  1. Hätte Andreas den Ali abgestochen hätten wir ein ganz anderes Urteil gesehen dan wäre es Rechter Hass
    Wenn Moslems christen töten dann ist es der Alkohol der Geisteskrankheit

  2. schlechter Rechtsanwalt. Denn die Aussage „Kerem wäre nur zurückgefahren weil er sein handy auf der Party verloren hatte“, ist sehr wahrscheinlich eine Lüge und kann recht leicht als Lüge bewiesen werden. Handys haben heute alle GPS eingebaut und die Dinger zeichnen auf. Jeder zweitklassige Computerspezialist kann die GPS daten auslesen und man könnte dann beweisen, das Handy wurde nicht auf der Party liegen gelassen und das bedeutetd ann: Kerem ist mit voller Absicht auf Streitsuche zurückgefahren, das ist Vorsatz und dann fällt auch die angebliche Notwehr weg. Hat jemand Kontakte zu dem Bruder des Toten oder email, der schreibe ihm das mal. Der neue Rechtsanwalt soll sich Computerspezialisten suchen die Handys auslesen können..

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